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Privatdetektiv

Die Ausbildung zum Privatermittler ist gesetzlich nicht geregelt.

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung, die mit einer durch die IHK abgenommene Abschlussprüfung endet. In Deutschland zeigen sich zwei Detektiv-Berufsverbände, der BDD(Bund Deutscher Detektive) und der BID(Bund Internationaler Detektive) für die Qualität der Detektiv-Ausbildung verantwortlich. Die Ausbildung zum Detektiv erfolgt von zu Hause aus. Vorraussetzung dafür sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Besitz eines PC mit Internetzugang. Nicht selten wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Zudem sollte man das 18. Lebensjahr vollendet haben. Private Fortbildungseinrichtungen, ZAD(Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe) und die IHK bieten Lehrgänge und Kurse zum Privatermittler an. Die Dauer und Art der Lehrgänge ist nicht einheitlich geregelt und deshalb sehr unterschiedlich. Die Zeitdauer schwankt je nach Vollzeit- bzw. Teilzeitausbildung zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.

Auch muss zwischen Privatdetektiv, Personenschutz und Sicherheitsfachkraft im Bezug auf die Art der Ausbildung unterschieden werden. Die Lehrgänge werden über das Internet durchgeführt. Persönliche Präsenz ist nur in gewissen Lernphasen erforderlich. Über E-Mail werden den Lehrgangsteilnehmern Anweisungen und Mitteilungen übermittelt. Die durch eine Abschlussprüfung erworbenen Titel differenzieren sich je nach Art der Ausbildung in Detektiv, City- und Warenhausdetektiv, Warenhausdetektiv, Geprüfter Detektiv, Kaufhausdetektiv, Privatdetektiv oder Detektiv im Einzelhandel. Dabei muss man als Geprüfter Detektiv noch ein zweijähriges Praktikum absolvieren. Die Berufsbezeichnung “Detektiv” ist gesetzlich nicht geschützt. Die Gründung einer Privatdetektei muss gewerblich bei der dafür zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Im Bewachungsgewerbe ist zusätzlich eine Gewerbeerlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung erforderlich. Da für Detektive kein Tarifvertrag besteht und viele Detektive selbständig und daher nicht sozialversicherungspflichtig sind, sind Aussagen über Verdienst und Gehalt schwierig.

Laut BDD verdiente ein Detektiv im Jahr 2008 durchschnittlich 56 € pro Stunde. Das Gehaltsspanne lag zwischen 40 € und 120 € pro Stunde.
Ein Privatdetektiv darf nur dann tätig werden, wenn sein Auftraggeber ihm glaubhaft versichern kann, dass seine oder die Rechte Dritter verletzt wurden. Die Hälfte der Aufträge stammen aus der Wirtschaft, je 20% von Privatpersonen und Rechtsanwälten, der Rest von Behörden u.a. Hauptsächlich werden Privatermittler bei Ehe- und Sorgerechtsstreitigkeiten, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei Erbschaftsangelegenheiten angefordert.
Generell unterscheidet man nur zwischen Geprüfter Detektiv und Kaufhausdetektiv. Der Titel “Geprüfter Detektiv” gilt als Qualitätsmerkmal, was sich im Bezug auf Anstellung und potentielle Kunden positiv auswirken wird. Kaufhausdetektive gehören rechtlich gesehen zu den Bewachern. Sie benötigen eine Bewachungserlaubnis von den Behörden.

Ps.: Detektiv = männliche Personen; Detektivin = weibliche Personen

Bild: Tomasz Trojanowski

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