Ladendiebstahl
Kaufhäuser sind die Vergnügungstempel der modernen Zeit.
Auf großen Flächen werden Artikel für jeden Bedarf und jede Preisklasse angeboten. Das Verweilen in ihnen dient nicht mehr nur dem Einkauf von Notwendigkeiten, sondern auch dem Zeitvertreib. Doch ziehen die wie Kostbarkeiten ausgestellten Waren nicht nur Käufer an. Auch für Ladendiebe sind die Warenhäuser ein reines Paradies der Selbstbedienung. Werden ihnen doch hier Artikel auf dem Silbertablett serviert, die einiges an Gegenwert versprechen. Der Schwarzmarkt gestohlener Gegenstände boomt, denn nicht zuletzt über das Internet lässt sich das Diebesgut meist problemlos verkaufen. Kosmetika, Alkohol oder Zigaretten wechseln so unter der Hand den Besitzer.
Doch wird den Langfingern zumeist durch die Warenhäuser selbst ein Riegel vor die lukrative Tätigkeit geschoben.
Mit modernster Technik wie Kameras und Sensoren können der Verkaufsraum überwacht und die neuralgischen Punkte eines Ladens – etwa der Ausgang – besonders gesichert werden. Allerdings lässt sich auch die Technik überwinden und stellt nicht zwingend ein Allheilmittel vor Diebstahl dar.
Vorrangig wird die Sicherung der Waren von Detektiven übernommen, die zumeist ebenso unsichtbar wie vielzählig in den Kaufhäusern ihren Dienst tun. Nicht selten verkommt die Verkaufsfläche somit zur Spielwiese zwischen Dieben und Detektiven. Jeder versteckt sich vor dem anderen, um im entscheidenden Moment zuschlagen zu können.
Wird der Ladendieb gefasst, drohen ihm ernstliche Konsequenzen.
Das Hausverbot in dem betreffenden Shop ist ebenso wie das Strafgeld eine reine Formalität und wird generell pauschal verhängt. Dem Langfinger droht hierbei eine Forderung, die in der Regel zwischen 50 und 100 Euro liegt. Diese wird in Teilen dem Warenhaus zugeführt, fließt zum anderen aber als Fangprämie an den Detektiv. Er wird finanziell an seinem Erfolg beteiligt. Daneben müssen die eingesteckten Waren regulär bezahlt werden, ehe sie mitgenommen werden dürfen.
Die Praxis, gefasste Langfinger mit Bild und Namen öffentlich im Laden auszuhängen, wurde inzwischen jedoch untersagt und ist nicht mehr zu befürchten.
Dennoch, Ladendiebstahl lohnt sich nicht. Schließlich kommt neben den Strafen, die das Warenhaus verhängt, meist auch eine Anzeige mit den entsprechenden Folgen in Betracht. Der Täter wird sich vor der Polizei zu dem Vorfall äußern müssen. Anschließend gibt es im schlimmsten Falle ein gerichtliches Verfahren. Der Strafrahmen bei solchen Delikten liegt bei Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren.
Gerade bei höherwertigen Gegenständen und einem längeren Vorstrafenregister können sich somit weitreichende Folgen für den Dieb entwickeln. Wer also einem Kaufhausdetektiv in die Fänge geht, sollte nicht zwingend davon ausgehen, mit einem Kavaliersdelikt rechnen zu können.
Author JK. hoopo.de
Bild: Gina Sanders – Fotolia.com
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